Wenden Sie sich bei einem Bedarf an Ergotherapie bitte zuerst an Ihren Haus- oder Facharzt.
Bei Therapienotwendigkeit stellt dieser ihnen bzw. für ihr Kind eine Verordnung für Ergotherapie aus.
Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an unsere Praxis und vereinbaren einen Aufnahmetermin. Bei diesem Erstgespräch erfahren Sie alles über den weiteren Behandlungsablauf.
Die Behandlungskosten übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten Ihre Krankenkasse (bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil bei erwachsenen Patienten ohne Zuzahlungsbefreiung).