Praxis Ergotherapie Schmidt
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Überweisung

Wegweiser zur Ergotherapie

  • Wenden Sie sich bei einem Bedarf an Ergotherapie bitte zuerst an Ihren Haus- oder Facharzt.
  • Bei Therapienotwendigkeit stellt dieser ihnen bzw. für ihr Kind eine Verordnung für Ergotherapie aus.
  • Mit dieser ärztlichen Verordnung wenden Sie sich an unsere Praxis und vereinbaren einen Aufnahmetermin. Bei diesem Erstgespräch erfahren Sie alles über den weiteren Behandlungsablauf.
  • Die Behandlungskosten übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten Ihre Krankenkasse (bis auf den vorgeschriebenen Eigenanteil bei erwachsenen Patienten ohne Zuzahlungsbefreiung).
Praxis Ergotherapie Schmidt
  • Topplerweg 1, 91541 Rothenburg o.T.

  • 0 98 61 - 87 56 40

  • info@ergotherapie-schmidt.de

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Deutscher Verband der Ergotherapeuten

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